Vergütungsgrundlagen
Die Vergütung der Leistungen des Sachverständigenbüros SVIB erfolgt auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung im Vorfeld der Beauftragung.
Art und Umfang der Leistung sowie die Vergütungsstruktur (z. B. Stundenhonorar, Pauschalhonorar oder Kombinationen daraus) werden projektbezogen festgelegt. Maßgeblich sind insbesondere Schwierigkeitsgrad, Bearbeitungsumfang, Terminanforderungen und Haftungsrisiko.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der jeweils vereinbarten Vergütungsstruktur.
Gerichtliche Tätigkeiten werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet.
