Vergütung

Transparente Vergütung nach Leistungsumfang

Die Vergütung von SVIB richtet sich nach Art, Umfang und Komplexität der beauftragten Leistung. Maßgeblich sind insbesondere die konkrete Fragestellung, die Objektart, die verfügbaren Unterlagen, der erforderliche Prüfungsumfang und die gewünschte Form der Ausarbeitung.

Vor Beginn der Bearbeitung wird die Vergütung transparent abgestimmt. Je nach Leistung erfolgt die Abrechnung als Festpreis, nach Zeitaufwand oder auf Grundlage eines individuell vereinbarten Honorars.

Für eine erste Einordnung können Sie uns telefonisch unter 03677 4669819 oder per E-Mail kontaktieren.

Festpreis für die Kurzbewertung

Die Kurzbewertung einer Immobilie wird für 499,00 Euro einschließlich Umsatzsteuer angeboten.

Der Festpreis gilt für übliche Bewertungsfälle im regionalen Tätigkeitsgebiet und setzt voraus, dass:

  • die Immobilie für eine Kurzbewertung geeignet ist
  • die erforderlichen Unterlagen vollständig bereitgestellt werden
  • der Besichtigungs- und Bearbeitungsaufwand dem üblichen Umfang entspricht
  • keine außergewöhnlichen rechtlichen, baulichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten vorliegen
  • keine weiterführenden Ermittlungen oder zusätzlichen Leistungen erforderlich sind

Vor der Beauftragung wird geprüft, ob der konkrete Bewertungsfall zum Festpreis bearbeitet werden kann.

Individuelle Vergütung

Für alle weiteren Leistungen wird die Vergütung anhand des voraussichtlichen Bearbeitungsaufwands festgelegt.

Dies betrifft insbesondere:

  • Objektprüfungen vor Ort
  • Gutachtenprüfungen
  • WEG-Unterlagenchecks
  • Verkehrswertgutachten
  • Mietwertanalysen
  • Rendite- und Portfoliobewertungen
  • Kaufpreisprüfungen
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • Wirtschaftlichkeits- und Investitionsanalysen
  • Zwangsversteigerungsbegleitungen

Der Aufwand kann je nach Objekt und Aufgabenstellung erheblich variieren. Eine pauschale Vergütung ohne Kenntnis des konkreten Falls wäre deshalb häufig nicht sachgerecht.

Festpreis oder Abrechnung nach Zeitaufwand

Je nach Leistung kann die Vergütung vereinbart werden:

  • als Festpreis für einen klar abgegrenzten Leistungsumfang
  • nach tatsächlichem Zeitaufwand
  • als Kombination aus Grundhonorar und ergänzendem Aufwand
  • in einzelnen Bearbeitungsstufen
  • für eine konkret definierte schriftliche oder mündliche Leistung

Welches Vergütungsmodell geeignet ist, wird vor der Beauftragung abgestimmt.

Welche Faktoren beeinflussen die Vergütung?

Der erforderliche Bearbeitungsaufwand hängt insbesondere ab von:

  • Art und Größe der Immobilie
  • Anzahl der Gebäude oder Einheiten
  • Umfang und Qualität der Unterlagen
  • Komplexität der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse
  • Anzahl der zu prüfenden Mietverhältnisse
  • vorhandenen Rechten und Belastungen
  • erforderlichen Marktdatenerhebungen
  • Umfang der Objektbesichtigung
  • Zahl der zu untersuchenden Szenarien
  • gewünschter Tiefe der Ausarbeitung
  • Dringlichkeit des Auftrags
  • Entfernung zum Bewertungsobjekt

Besonderheiten werden vor Beginn der Bearbeitung soweit möglich benannt und bei der Vergütungsvereinbarung berücksichtigt.

Leistungen nach Zeitaufwand

Bei offenen oder zunächst nicht vollständig abgrenzbaren Fragestellungen kann eine Abrechnung nach Zeitaufwand sinnvoll sein.

Dies kommt insbesondere in Betracht bei:

  • umfangreichen Gutachtenprüfungen
  • unvollständigen oder widersprüchlichen Unterlagen
  • komplexen Due-Diligence-Prüfungen
  • Portfolios mit mehreren Immobilien
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen mit mehreren Szenarien
  • kurzfristigen Zwangsversteigerungsverfahren
  • ergänzenden Prüfungen während der Bearbeitung
  • Abstimmungen mit weiteren Fachleuten

Der zugrunde gelegte Stundensatz und ein gegebenenfalls vereinbarter Kostenrahmen werden vorab mitgeteilt.

Stufenweise Beauftragung

Um den Aufwand zunächst zu begrenzen, kann eine Prüfung in mehreren Stufen vereinbart werden.

Eine stufenweise Bearbeitung kann beispielsweise erfolgen durch:

  1. erste Sichtung der Unterlagen
  2. Einschätzung des weiteren Prüfungsbedarfs
  3. Festlegung der vertieften Bearbeitung
  4. gegebenenfalls Objektbesichtigung
  5. schriftliche Ausarbeitung oder Ergebnisbesprechung

Dadurch kann zunächst geklärt werden, ob eine weiterführende Prüfung wirtschaftlich und fachlich sinnvoll ist.

Besichtigungs- und Reisekosten

Besichtigungen im üblichen regionalen Tätigkeitsgebiet können je nach Leistung bereits in der vereinbarten Vergütung enthalten sein.

Bei größeren Entfernungen, mehreren Ortsterminen oder einem außergewöhnlichen Reiseaufwand können zusätzliche Fahrt- und Reisekosten anfallen. Diese werden vor der Beauftragung oder vor Entstehung des zusätzlichen Aufwands abgestimmt.

Zusätzlicher Aufwand

Nicht im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Arbeiten werden nur nach Abstimmung durchgeführt.

Zusätzlicher Aufwand kann insbesondere entstehen durch:

  • nachträglich erweiterte Fragestellungen
  • zusätzliche Immobilien oder Nutzungseinheiten
  • weitere Besichtigungstermine
  • umfangreiche nachträglich eingereichte Unterlagen
  • ergänzende Berechnungen oder Szenarien
  • besondere Recherchen
  • kurzfristige Bearbeitung
  • zusätzliche schriftliche Ausfertigungen
  • Besprechungen mit weiteren Beteiligten

Soweit möglich, wird vorab mitgeteilt, welche zusätzlichen Kosten zu erwarten sind.

Vorschuss und Teilzahlungen

Bei umfangreicheren Aufträgen kann eine angemessene Vorschuss- oder Teilzahlung vereinbart werden.

Dies kommt insbesondere bei Verkehrswertgutachten, Due-Diligence-Prüfungen, Portfoliobewertungen und umfangreichen Wirtschaftlichkeitsanalysen in Betracht.

Die Zahlungsmodalitäten werden vor Auftragserteilung transparent festgelegt.

Abbruch oder Einschränkung der Bearbeitung

Stellt sich nach Beginn der Bearbeitung heraus, dass wesentliche Unterlagen fehlen, das Objekt nicht zugänglich ist oder die Aufgabenstellung nicht sachgerecht bearbeitet werden kann, wird das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Bereits erbrachte Leistungen und entstandener Aufwand werden entsprechend der getroffenen Vergütungsvereinbarung abgerechnet.

Eine Fortführung erfolgt erst, wenn die erforderlichen Grundlagen vorliegen oder eine angepasste Aufgabenstellung vereinbart wurde.

Keine erfolgsabhängige Vergütung

Die Vergütung von SVIB ist nicht vom Ergebnis einer Bewertung, Prüfung oder wirtschaftlichen Entscheidung abhängig.

Insbesondere richtet sich das Honorar nicht danach:

  • welcher Immobilienwert ermittelt wird
  • ob ein Kauf oder Verkauf zustande kommt
  • ob eine Finanzierung bewilligt wird
  • ob ein bestimmtes Gebot erfolgreich ist
  • ob eine Preisverhandlung zu einem bestimmten Ergebnis führt

Die erfolgsunabhängige Vergütung ist Teil der sachverständigen und unabhängigen Arbeitsweise.

Vergütung in Ilmenau und Thüringen

SVIB erbringt Begutachtungs-, Bewertungs- und Beratungsleistungen insbesondere im Raum Ilmenau, Arnstadt, Erfurt, Gotha, Suhl, Rudolstadt und Saalfeld. Weitere Standorte in Thüringen können nach Abstimmung einbezogen werden.

Vergütung anfragen

Sie möchten wissen, welche Vergütung für Ihre konkrete Fragestellung und Immobilie zu erwarten ist?

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 03677 4669819 oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail.