Kurzbewertung für Immobilien in Südthüringen – mit Ortstermin für 499 €

Immobilienwert kompakt und nachvollziehbar ermitteln

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen, verschenken oder anders übertragen möchte, benötigt eine realistische Vorstellung von ihrem Wert. Unsere Kurzbewertung ist dafür ideal, weil sie einerseits kostengünstig einen Ortstermin mit dem Sachverständigen ermöglicht. Andererseits ist das danach erfolgende Rechenwerk exakt das gleiche, wie bei einem Vollgutachten – nur eben schlanker und damit für Sie als unsere Kunden preiswerter. Die Kurzbewertung ist für Sie geeignet, wenn Sie eine fundierte und schriftlich dokumentierte Einschätzung des Immobilienwerts benötigen, ohne gleich ein umfangreiches Verkehrswertgutachten zu beauftragen.

Für eine kurze Beratung, ob die Kurzbewertung für Ihre Fragestellung geeignet ist, können Sie uns telefonisch unter 03677 4669819, per E-Mail oder über das Anfrageformular kontaktieren:

    Für welche Anlässe eignet sich eine Kurzbewertung?

    Eine Kurzbewertung kommt insbesondere in Betracht:

    • vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie
    • bei Planung einer Erbschaft oder Schenkung
    • zur Einordnung des eigenen Immobilienvermögens
    • bei einer Vermögensaufteilung
    • zur Plausibilisierung eines Angebotspreises
    • als Grundlage für private oder unternehmerische Entscheidungen

    Welche Immobilien können bewertet werden?

    Die Kurzbewertung eignet sich insbesondere für:

    • Eigentumswohnungen
    • Einfamilienhäuser
    • Zweifamilienhäuser
    • Mehrfamilienhäuser
    • Wohn- und Geschäftshäuser
    • unbebaute und bebaute Grundstücke
    • kleinere Anlageimmobilien

    … in Ilmenau und Südthüringen

    Da wir unser Büro in Ilmenau haben, arbeiten wir ausschließlich im Raum Südthüringen:

    • Ilm-Kreis
    • Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
    • Landkreis Sonneberg
    • Suhl
    • Landkreis Schmalkalden-Meiningen
    • Landkreis Hildburghausen
    • Landkreis Gotha

    Leistungsumfang der Kurzbewertung

    Die Kurzbewertung erfolgt unabhängig von Makler-, Verkaufs- oder Vermittlungsinteressen und umfasst regelmäßig:

    • Sichtung der bereitgestellten Objektunterlagen
    • Besichtigung der Immobilie vor Ort
    • Erfassung der wertrelevanten Grundstücks- und Gebäudemerkmale
    • Einordnung von Lage, Zustand und Ausstattung
    • Auswertung der verfügbaren Marktdaten
    • Wertermittlung nach einem geeigneten normierten Verfahren* der ImmoWertV
    • schriftliche und nachvollziehbare Ausarbeitung als PDF oder in gedruckter Form

    * Das anzuwendende Bewertungsverfahren richtet sich nach der Art der Immobilie, der verfügbaren Datengrundlage und den Grundsätzen der Immobilienwertermittlung.

    Festpreis: 499,00 Euro inklusive Umsatzsteuer

    Die Kurzbewertung kostet nur 499,00 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Der Festpreis gilt für übliche Bewertungsfälle in Südthüringen und bei vollständiger Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen. Ein außergewöhnlicher Bearbeitungsaufwand, besondere Grundstücksmerkmale oder größere Entfernungen werden vor der Beauftragung transparent abgestimmt.

    So läuft die Kurzbewertung ab

    Nach Ihrer Anfrage erfolgt zunächst eine kurze Abstimmung zum Objekt und zum Bewertungsanlass. Dabei wird geprüft, ob die Kurzbewertung für Ihre Fragestellung die geeignete Leistung ist.

    Anschließend erfolgen:

    1. Zusammenstellung und Sichtung der erforderlichen Unterlagen
    2. Vereinbarung eines Besichtigungstermins
    3. Besichtigung der Immobilie vor Ort durch den Sachverständigen
    4. Auswertung der Objekt- und Marktdaten
    5. Erstellung der schriftlichen Kurzbewertung
    6. Übermittlung der Ausarbeitung als PDF

    Offene Fragen zum Ergebnis können anschließend gemeinsam besprochen werden.

    Was erhalten Sie? Humane Intelligenz!

    Sie erhalten eine kompakte schriftliche Immobilienbewertung mit einer nachvollziehbaren Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen und des ermittelten Immobilienwerts.

    Die Ausarbeitung dient als sachverständige Entscheidungsgrundlage für den vereinbarten Zweck. Sie ist keine bloße Online-Schätzung und wird nicht aus automatisierten Vergleichsdaten abgeleitet. Es kommt keine sog. „Künstliche Intelligenz“ zum Einsatz.

    Kurzbewertung oder Verkehrswertgutachten?

    Nicht jeder Bewertungsanlass erfordert ein ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Für viele private und wirtschaftliche Fragestellungen genügt eine kompakte, nachvollziehbar hergeleitete Immobilienbewertung.

    Ein Verkehrswertgutachten kann insbesondere erforderlich sein, wenn der Immobilienwert gegenüber Gerichten, Behörden, Finanzämtern oder anderen Beteiligten mit erhöhten formellen Anforderungen nachgewiesen werden soll.

    Vor der Beauftragung klären wir, welcher Bewertungsumfang für Ihren konkreten Anlass sachgerecht ist.

    Kurzbewertung anfragen

    Sie möchten den Wert einer Immobilie ermitteln lassen oder zunächst klären, ob eine Kurzbewertung für Ihren Anlass geeignet ist?

    Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 03677 4669819, per E-Mail oder über das nachfolgende Anfrageformular: