Sachverständige Leistungen klar und nachvollziehbar bearbeiten
SVIB arbeitet unabhängig, objektbezogen und auf fachlicher Grundlage. Ziel ist eine sachliche Einordnung von Immobilien, Unterlagen und wirtschaftlichen Fragestellungen als Grundlage für nachvollziehbare Entscheidungen.
Begutachtungen, Bewertungen und Beratungen werden auf die konkrete Aufgabenstellung abgestimmt. Maßgeblich sind der Anlass des Auftrags, die Art der Immobilie, die verfügbaren Unterlagen und der vereinbarte Verwendungszweck.
Für eine erste Einordnung können Sie uns telefonisch unter 03677 4669819 oder per E-Mail kontaktieren.
Unabhängigkeit
SVIB erbringt seine Leistungen unabhängig von Interessen, die das Ergebnis beeinflussen könnten.
Die Tätigkeit erfolgt insbesondere:
- ohne Vermittlungs- oder Verkaufsinteressen
- ohne erfolgsabhängige Vergütung
- ohne wirtschaftliche Abhängigkeit von Maklern, Verkäufern, Käufern oder Finanzierungsanbietern
- ohne Verknüpfung mit anschließend zu vergebenden Ausführungs- oder Sanierungsleistungen
Gegenstand des Auftrags ist die fachliche Prüfung, Bewertung oder Beratung. Ein bestimmtes Ergebnis wird weder vorausgesetzt noch zugesagt.
Klärung der Aufgabenstellung
Zu Beginn wird geklärt, welche konkrete Frage beantwortet werden soll.
Dabei werden insbesondere abgestimmt:
- Bewertungs- oder Beratungsanlass
- Art und Lage der Immobilie
- vorgesehener Verwendungszweck
- erforderlicher Leistungsumfang
- vorhandene und noch benötigte Unterlagen
- Notwendigkeit einer Objektbesichtigung
- gewünschte Form des Ergebnisses
- Vergütung und voraussichtlicher Zeitrahmen
Nicht jede Fragestellung erfordert ein vollständiges Gutachten. Umgekehrt reicht eine kompakte Prüfung nicht für jeden Verwendungszweck aus. Der Leistungsumfang wird deshalb vor der Beauftragung sachgerecht festgelegt.
Prüfung der Unterlagen
Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten und der gegebenenfalls zusätzlich erhobenen Informationen.
Je nach Leistung können insbesondere benötigt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte und Lageplan
- Bauzeichnungen
- Wohn- und Nutzflächenangaben
- Miet- und Pachtverträge
- Mietaufstellungen
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen
- Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Energieausweis
- Modernisierungs- und Instandhaltungsnachweise
- vorhandene Gutachten oder Berechnungen
- weitere objekt- und auftragsbezogene Unterlagen
Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit, Plausibilität und erkennbare Widersprüche geprüft, soweit dies zum vereinbarten Leistungsumfang gehört.
Fehlende oder nicht überprüfbare Angaben werden benannt und bei der Bearbeitung entsprechend berücksichtigt.
Besichtigung der Immobilie
Soweit die Aufgabenstellung eine Besichtigung erfordert, wird die Immobilie vor Ort in Augenschein genommen.
Dabei werden abhängig vom Auftrag insbesondere erfasst:
- Lage und Grundstückssituation
- Gebäudeart und Nutzung
- Ausstattung
- baulicher Zustand
- Instandhaltungs- und Modernisierungsstand
- erkennbare Schäden und Auffälligkeiten
- wert- oder investitionsrelevante Besonderheiten
- Übereinstimmung mit den vorliegenden Unterlagen
Die Besichtigung erfolgt grundsätzlich zerstörungsfrei und beschränkt sich auf die zugänglichen Bereiche. Technische Funktionsprüfungen, Bauteilöffnungen und Untersuchungen verdeckter Bauteile sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart und fachlich abgedeckt ist.
Auswahl der geeigneten Methode
Die Bearbeitungsmethode richtet sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung.
Bei Immobilienbewertungen werden die geeigneten Verfahren anhand von Objektart, Marktgegebenheiten und verfügbarer Datengrundlage ausgewählt. Bei Begutachtungen und Beratungen werden die relevanten Objekt-, Unterlagen- und Wirtschaftsdaten strukturiert geprüft und eingeordnet.
Annahmen, Berechnungsgrundlagen und Abgrenzungen werden nachvollziehbar dargestellt. Unsicherheiten oder eingeschränkte Datengrundlagen werden nicht verdeckt, sondern ausdrücklich benannt.
Nachvollziehbare Ergebnisse
Das Ergebnis wird in der vorab vereinbarten Form bereitgestellt.
Je nach Leistung kann dies insbesondere erfolgen:
- als Kurzbewertung
- als Verkehrswertgutachten
- als schriftliche Stellungnahme
- als Prüfbericht
- als Berechnung oder Szenarioanalyse
- als strukturierte Risikozusammenfassung
- als mündliche Ergebnisbesprechung
- oder als Kombination dieser Formen
Die Darstellung konzentriert sich auf die für die Aufgabenstellung wesentlichen Feststellungen. Umfang und Detailtiefe richten sich nach der beauftragten Leistung.
Grenzen der Bearbeitung
SVIB bearbeitet immobilienwirtschaftliche und bewertungsbezogene Fragestellungen innerhalb des vereinbarten Auftrags und der vorhandenen fachlichen Zuständigkeit.
Die Leistungen ersetzen insbesondere keine:
- Rechtsberatung
- steuerliche Beratung
- Finanzierungsvermittlung
- notarielle oder anwaltliche Vertragsprüfung
- baurechtliche Genehmigungsprüfung
- technische Fachplanung
- statische Untersuchung
- Schadstoffuntersuchung
- vollständige Bauschadendiagnostik
Ergibt sich im Verlauf der Bearbeitung ein weiterführender Prüfungsbedarf, wird dieser benannt. Soweit erforderlich, kann die Einbeziehung entsprechend qualifizierter Fachleute empfohlen werden.
Vertraulicher Umgang mit Unterlagen
Die im Rahmen eines Auftrags übermittelten Unterlagen und Informationen werden vertraulich und ausschließlich zur Bearbeitung der vereinbarten Aufgabenstellung verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Auftragsbearbeitung erforderlich, rechtlich vorgeschrieben oder mit dem Auftraggeber abgestimmt ist.
Arbeitsweise in Ilmenau und Thüringen
SVIB erbringt Begutachtungs-, Bewertungs- und Beratungsleistungen insbesondere im Raum Ilmenau, Arnstadt, Erfurt, Gotha, Suhl, Rudolstadt und Saalfeld. Weitere Standorte in Thüringen können nach Abstimmung einbezogen werden.
Anfrage an SVIB
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