Klare Grundlagen für Prüfung, Bewertung und Beratung
Sachverständige Leistungen setzen eine eindeutige Aufgabenstellung, geeignete Unterlagen und nachvollziehbare Annahmen voraus. Umfang und Aussagekraft des Ergebnisses hängen deshalb davon ab, welche Informationen verfügbar sind, welche Bereiche besichtigt werden können und welchem Zweck die Leistung dienen soll.
Die Leistungsgrundlagen von SVIB schaffen Transparenz darüber, auf welcher Basis Begutachtungen, Bewertungen und Beratungen durchgeführt werden und welche Grenzen bei der Bearbeitung zu berücksichtigen sind.
Für eine erste Einordnung können Sie uns telefonisch unter 03677 4669819 oder per E-Mail kontaktieren.
Vereinbarte Aufgabenstellung
Grundlage jeder Bearbeitung ist der konkrete Auftrag.
Vor Beginn werden insbesondere festgelegt:
- die zu beantwortende Fragestellung
- das zu untersuchende oder zu bewertende Objekt
- der Anlass und Verwendungszweck
- der Leistungsumfang
- der maßgebliche Stichtag
- die einzubeziehenden Unterlagen
- die Notwendigkeit einer Besichtigung
- die Form der Ergebnisdarstellung
Die Leistung bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Aufgabenstellung. Eine Verwendung für andere Zwecke kann eine ergänzende Prüfung oder einen abweichenden Leistungsumfang erfordern.
Angaben und Unterlagen des Auftraggebers
SVIB ist darauf angewiesen, dass die für den Auftrag erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und zutreffend bereitgestellt werden.
Je nach Aufgabenstellung können insbesondere erforderlich sein:
- Grundbuchauszüge
- Flurkarten und Lagepläne
- Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- Wohn- und Nutzflächenangaben
- Teilungserklärungen und Aufteilungspläne
- Miet- und Pachtverträge
- Mietaufstellungen
- Wirtschafts- und Bewirtschaftungsunterlagen
- Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Nachweise über Modernisierungen und Instandsetzungen
- Energieausweise
- vorhandene Gutachten und Berechnungen
- Angaben zu Rechten, Belastungen und Nutzungseinschränkungen
Der Auftraggeber informiert SVIB über alle ihm bekannten Umstände, die für die Bearbeitung von Bedeutung sein können.
Prüfung bereitgestellter Informationen
Übergebene Unterlagen und Angaben werden im Rahmen des vereinbarten Auftrags auf Plausibilität und erkennbare Widersprüche geprüft.
Eine umfassende Prüfung ihrer rechtlichen Wirksamkeit, Echtheit oder technischen Richtigkeit erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und fachlich zum Leistungsumfang gehört.
Soweit keine begründeten Zweifel bestehen, können Angaben des Auftraggebers oder Dritter als Arbeitsgrundlage übernommen werden. Entsprechende Annahmen und Einschränkungen werden im Ergebnis kenntlich gemacht.
Fehlende oder widersprüchliche Unterlagen
Fehlende Unterlagen können die Bearbeitung erschweren, verzögern oder die Aussagekraft des Ergebnisses einschränken.
Je nach Bedeutung der fehlenden Informationen kann:
- die Bearbeitung auf Grundlage nachvollziehbarer Annahmen fortgeführt werden
- eine ergänzende Unterlage angefordert werden
- der Leistungsumfang eingeschränkt werden
- eine Spannbreite anstelle eines einzelnen Ergebnisses angegeben werden
- eine abschließende Bearbeitung bis zur Klärung zurückgestellt werden
- der Auftrag als nicht sachgerecht bearbeitbar eingeordnet werden
Wesentliche Unsicherheiten werden ausdrücklich benannt und nicht durch scheinbar genaue Annahmen verdeckt.
Besichtigung und Zugänglichkeit
Soweit eine Besichtigung Bestandteil des Auftrags ist, erfolgt sie durch Inaugenscheinnahme der zugänglichen Bereiche.
Nicht zugängliche, verdeckte oder nicht einsehbare Bauteile und Räume können nur auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen und Angaben berücksichtigt werden.
Die Besichtigung umfasst grundsätzlich keine:
- Bauteilöffnungen
- zerstörenden Untersuchungen
- technischen Funktionsprüfungen
- Laboruntersuchungen
- Schadstoffmessungen
- statischen Berechnungen
- Untersuchungen des Baugrunds
- vollständige Prüfung technischer Anlagen
Erkennbare Auffälligkeiten werden beschrieben und eingeordnet. Eine Gewähr dafür, dass keine weiteren, insbesondere verdeckten Mängel bestehen, ist damit nicht verbunden.
Flächenangaben
Flächenangaben werden auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen und der vereinbarten Aufgabenstellung berücksichtigt.
Eine eigenständige Neuvermessung oder rechtliche Prüfung der Flächenberechnung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt und fachlich sachgerecht möglich ist.
Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, fehlende Unterlagen oder erkennbare Abweichungen werden im Ergebnis benannt. Übernommene Flächenangaben werden als solche kenntlich gemacht.
Rechtliche Gegebenheiten
Rechtliche Gegebenheiten können den Wert, die Nutzung und die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie beeinflussen.
SVIB berücksichtigt sie im Rahmen der sachverständigen Aufgabenstellung, soweit sie aus den vorliegenden Unterlagen erkennbar und für die Leistung relevant sind.
Dies kann insbesondere betreffen:
- Grundbuchrechte und Belastungen
- Miet- und Pachtverhältnisse
- Teilungserklärungen
- öffentlich-rechtliche Beschränkungen
- bestehende Nutzungen
- Baulasten
- Erbbaurechte
- Wohnrechte oder Nießbrauch
- sonstige wertrelevante Rechtsverhältnisse
Eine verbindliche rechtliche Würdigung oder Prüfung der Wirksamkeit einzelner Regelungen ist nicht Bestandteil der Leistung.
Marktdaten und Bewertungsgrundlagen
Bei Immobilienbewertungen und wirtschaftlichen Analysen werden geeignete Markt- und Objektdaten verwendet.
Dazu können insbesondere gehören:
- Bodenrichtwerte
- Vergleichspreise
- Immobilienmarktberichte
- Liegenschaftszinssätze
- Sachwertfaktoren
- Rohertragsfaktoren
- Mietspiegel
- Angebots- und Marktdaten
- Bewirtschaftungskosten
- Baukosten- und Preisindizes
- objektspezifische Erfahrungswerte
Die Auswahl und Gewichtung der Daten richtet sich nach Objektart, Stichtag, regionaler Marktlage und verfügbarer Datengrundlage.
Marktdaten werden nicht schematisch übernommen, sondern hinsichtlich ihrer Eignung und Vergleichbarkeit eingeordnet.
Annahmen und Prognosen
Wirtschaftliche Berechnungen und Szenarien können Annahmen über zukünftige Entwicklungen enthalten.
Dazu können insbesondere gehören:
- Mietentwicklung
- Leerstand
- Bewirtschaftungskosten
- Instandhaltungsaufwand
- Finanzierungskosten
- Zinssätze
- Investitionsbedarf
- Haltedauer
- Veräußerungserlös
- Markt- und Wertentwicklung
Solche Annahmen stellen keine Garantie für eine tatsächliche zukünftige Entwicklung dar. Sie dienen der nachvollziehbaren Untersuchung möglicher wirtschaftlicher Auswirkungen.
Bewertungsstichtag und Aktualität
Immobilienbewertungen und wirtschaftliche Einordnungen beziehen sich auf einen bestimmten Stichtag.
Änderungen der Marktlage, des Objektzustands, der Nutzung, der rechtlichen Verhältnisse oder der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach diesem Stichtag sind im Ergebnis nicht berücksichtigt.
Eine spätere Verwendung kann deshalb eine Aktualisierung oder erneute Prüfung erforderlich machen.
Leistungsabgrenzung
SVIB erbringt sachverständige Leistungen in den Bereichen Immobilienbegutachtung, Immobilienbewertung und immobilienwirtschaftliche Beratung.
Die Leistungen ersetzen insbesondere keine:
- Rechtsberatung
- steuerliche Beratung
- Finanzierungsberatung
- Darlehensvermittlung
- notarielle oder anwaltliche Vertragsprüfung
- baurechtliche Genehmigungsprüfung
- technische Fachplanung
- statische Untersuchung
- Schadstoffuntersuchung
- vollständige Bauschadendiagnostik
- Untersuchung verdeckter Bauteile
- Makler- oder Vermittlungsleistung
Soweit sich im Rahmen der Bearbeitung ein entsprechender Prüfungsbedarf ergibt, wird darauf hingewiesen.
Verantwortung des Auftraggebers
Die sachverständige Leistung unterstützt den Auftraggeber bei einer Entscheidung. Die abschließende wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Entscheidung verbleibt beim Auftraggeber.
Dies gilt insbesondere für:
- Kauf- und Verkaufsentscheidungen
- Gebote in Zwangsversteigerungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Investitionen und Modernisierungen
- Vermietungsentscheidungen
- Verhandlungen mit Dritten
- die Verwendung des Ergebnisses gegenüber Behörden, Gerichten oder Vertragspartnern
Der Auftraggeber prüft vor einer Weitergabe oder Verwendung, ob die Leistung für den jeweiligen Zweck geeignet und bestimmt ist.
Leistungsgrundlagen in Ilmenau und Thüringen
SVIB erbringt seine Begutachtungs-, Bewertungs- und Beratungsleistungen insbesondere im Raum Ilmenau, Arnstadt, Erfurt, Gotha, Suhl, Rudolstadt und Saalfeld. Weitere Standorte in Thüringen können nach Abstimmung einbezogen werden.
Leistung und Umfang abstimmen
Sie möchten klären, welche Unterlagen für Ihr Anliegen erforderlich sind und welcher Leistungsumfang sachgerecht ist?
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 03677 4669819 oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail.
